Gesetzliche Änderungen 2025: Barrierefreie Websites werden Pflicht
Die Bedeutung der Zugänglichkeit im digitalen Zeitalter
Zugänglichkeit, oder auch Barrierefreiheit, im Internet bedeutet, dass Websites, Tools und Technologien so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. Dies umfasst eine breite Palette von Einschränkungen, einschließlich Seh-, Hör- und Bewegungsbeeinträchtigungen sowie kognitive Einschränkungen.
Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der ethischen Verantwortung – sie erweitert auch die Reichweite einer Website erheblich. Mit der neuen Gesetzgebung wird dieser Aspekt nun auch eine rechtliche Notwendigkeit für Unternehmen und Webpräsenzen aller Art.
Überblick über die gesetzlichen Änderungen
Ab 2025 müssen alle kommerziellen Websites die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Diese Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die in ihrer neuesten Version klare Richtlinien zur Gestaltung zugänglicher Webinhalte bieten.
Was ändert sich genau?
Textalternativen für nicht textuelle Inhalte bieten, damit sie durch Screenreader vorgelesen werden können.
Videos und Audios müssen Untertitel oder entsprechende Alternativen haben.
Leichte Bedienbarkeit der Website durch verschiedene Eingabemethoden.
Verständlichkeit und Vorhersehbarkeit der Website-Navigation und -Struktur.
Robustheit der Inhalte, damit diese durch unterschiedliche Technologien (wie ältere Browser oder Assistenztechnologien) genutzt werden können.
Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit
Obwohl die neue Regelung einen umfassenden Ansatz verfolgt, um das Internet zugänglicher zu machen, gibt es bestimmte Ausnahmen, die berücksichtigt werden müssen. Diese Ausnahmen sind jedoch nicht als Schlupfloch zu verstehen, das die Bemühungen um Barrierefreiheit untergraben soll, sondern als Anpassung an praktische und spezifische Kontexte.
Kleinunternehmen und individuelle Marken
Kleinunternehmen, definiert durch ihre Größe und den jährlichen Umsatz, könnten unter bestimmten Bedingungen von einigen Anforderungen der Barrierefreiheit ausgenommen sein. Dies soll sicherstellen, dass die finanzielle Belastung für diese Unternehmen nicht unverhältnismäßig hoch ist. Dennoch wird von allen Unternehmen erwartet, dass sie grundlegende Zugänglichkeitsstandards erfüllen.
Nicht-kommerzielle und spezielle Inhalte
Bestimmte nicht-kommerzielle Inhalte oder spezialisierte Websites, die sich an eine sehr spezifische Zielgruppe richten, könnten ebenfalls von einigen Vorschriften ausgenommen sein. Wichtig ist hierbei, dass die Grundversorgung mit Informationen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nicht beeinträchtigt wird.
Vorbereitung auf die gesetzlichen Änderungen
Unternehmen und Webentwickler sollten diese gesetzliche Änderung als Chance begreifen, ihre Websites nicht nur konform, sondern auch attraktiver und nutzerfreundlicher für ein breiteres Publikum zu gestalten. Hier sind einige Schritte, die zur Vorbereitung unternommen werden können:
Frühzeitige Beratung und Planung
Die Einholung professioneller Beratung, wie sie ikyō anbietet, kann entscheidend sein, um die Anforderungen der neuen Gesetzgebung zu verstehen und einen klaren Plan für die Umsetzung zu entwickeln. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung möglicher Fördermaßnahmen, die die finanzielle Last der Anpassungen abfedern können.
Technische Überprüfung und Anpassung
Eine gründliche Überprüfung der bestehenden Website auf Barrierefreiheit, gefolgt von gezielten technischen Anpassungen, ist ein wesentlicher Schritt. Dies umfasst die Optimierung von Textalternativen, die Anpassung von Navigationsstrukturen und die Sicherstellung der Kompatibilität mit Assistenztechnologien.
Schulung und Bewusstseinsbildung
Die Schulung des Teams in Bezug auf die Bedeutung und die praktische Umsetzung von Barrierefreiheit ist ebenso wichtig. Ein tiefgreifendes Verständnis für die verschiedenen Aspekte der Zugänglichkeit bei allen Beteiligten sichert eine nachhaltige Implementierung.
Umsetzung mit ästhetischem Anspruch
Barrierefreiheit und Design sind keine Gegensätze. Eine gut gestaltete, barrierefreie Website kann und sollte ästhetisch ansprechend sein. Die Herausforderung liegt darin, kreative Lösungen zu finden, die sowohl funktional als auch visuell überzeugen.
Wie kann das gelingen?
Glossar
Barrierefreiheit (Zugänglichkeit): Die Praxis, Produkte, Dienstleistungen oder Umgebungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines): Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten, die von der W3C entwickelt wurden.
Screenreader: Software, die Text auf einem Computerbildschirm in gesprochene Worte umwandelt, um Blinden und Sehbehinderten die Nutzung zu ermöglichen.
UX/UI-Design: Fachgebiet, das sich mit der Gestaltung der Benutzeroberfläche und der Benutzererfahrung von digitalen Produkten beschäftigt.