Gesetzliche Änderungen 2025: Barrierefreie Websites werden Pflicht

Montag, 12. Februar 2024
Ab 2025 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die barrierefreie Websites nicht mehr nur zu einer Empfehlung macht, sondern zur Pflicht. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die neuen Regelungen, deren Bedeutung für Unternehmen und wie eine Umsetzung aussehen kann, die nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern auch den ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.

Die Bedeutung der Zugänglichkeit im digitalen Zeitalter

Zugänglichkeit, oder auch Barrierefreiheit, im Internet bedeutet, dass Websites, Tools und Technologien so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. Dies umfasst eine breite Palette von Einschränkungen, einschließlich Seh-, Hör- und Bewegungsbeeinträchtigungen sowie kognitive Einschränkungen.

Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der ethischen Verantwortung – sie erweitert auch die Reichweite einer Website erheblich. Mit der neuen Gesetzgebung wird dieser Aspekt nun auch eine rechtliche Notwendigkeit für Unternehmen und Webpräsenzen aller Art.

Überblick über die gesetzlichen Änderungen

Ab 2025 müssen alle kommerziellen Websites die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Diese Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die in ihrer neuesten Version klare Richtlinien zur Gestaltung zugänglicher Webinhalte bieten.

Was ändert sich genau?

Textalternativen für nicht textuelle Inhalte bieten, damit sie durch Screenreader vorgelesen werden können.

Videos und Audios müssen Untertitel oder entsprechende Alternativen haben.

Leichte Bedienbarkeit der Website durch verschiedene Eingabemethoden.

Verständlichkeit und Vorhersehbarkeit der Website-Navigation und -Struktur.

Robustheit der Inhalte, damit diese durch unterschiedliche Technologien (wie ältere Browser oder Assistenztechnologien) genutzt werden können.

Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit

Obwohl die neue Regelung einen umfassenden Ansatz verfolgt, um das Internet zugänglicher zu machen, gibt es bestimmte Ausnahmen, die berücksichtigt werden müssen. Diese Ausnahmen sind jedoch nicht als Schlupfloch zu verstehen, das die Bemühungen um Barrierefreiheit untergraben soll, sondern als Anpassung an praktische und spezifische Kontexte.

Kleinunternehmen und individuelle Marken

Kleinunternehmen, definiert durch ihre Größe und den jährlichen Umsatz, könnten unter bestimmten Bedingungen von einigen Anforderungen der Barrierefreiheit ausgenommen sein. Dies soll sicherstellen, dass die finanzielle Belastung für diese Unternehmen nicht unverhältnismäßig hoch ist. Dennoch wird von allen Unternehmen erwartet, dass sie grundlegende Zugänglichkeitsstandards erfüllen.

Nicht-kommerzielle und spezielle Inhalte

Bestimmte nicht-kommerzielle Inhalte oder spezialisierte Websites, die sich an eine sehr spezifische Zielgruppe richten, könnten ebenfalls von einigen Vorschriften ausgenommen sein. Wichtig ist hierbei, dass die Grundversorgung mit Informationen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nicht beeinträchtigt wird.

Vorbereitung auf die gesetzlichen Änderungen

Unternehmen und Webentwickler sollten diese gesetzliche Änderung als Chance begreifen, ihre Websites nicht nur konform, sondern auch attraktiver und nutzerfreundlicher für ein breiteres Publikum zu gestalten. Hier sind einige Schritte, die zur Vorbereitung unternommen werden können:

Frühzeitige Beratung und Planung

Die Einholung professioneller Beratung, wie sie ikyō anbietet, kann entscheidend sein, um die Anforderungen der neuen Gesetzgebung zu verstehen und einen klaren Plan für die Umsetzung zu entwickeln. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung möglicher Fördermaßnahmen, die die finanzielle Last der Anpassungen abfedern können.

Technische Überprüfung und Anpassung

Eine gründliche Überprüfung der bestehenden Website auf Barrierefreiheit, gefolgt von gezielten technischen Anpassungen, ist ein wesentlicher Schritt. Dies umfasst die Optimierung von Textalternativen, die Anpassung von Navigationsstrukturen und die Sicherstellung der Kompatibilität mit Assistenztechnologien.

Schulung und Bewusstseinsbildung

Die Schulung des Teams in Bezug auf die Bedeutung und die praktische Umsetzung von Barrierefreiheit ist ebenso wichtig. Ein tiefgreifendes Verständnis für die verschiedenen Aspekte der Zugänglichkeit bei allen Beteiligten sichert eine nachhaltige Implementierung.

Umsetzung mit ästhetischem Anspruch

Barrierefreiheit und Design sind keine Gegensätze. Eine gut gestaltete, barrierefreie Website kann und sollte ästhetisch ansprechend sein. Die Herausforderung liegt darin, kreative Lösungen zu finden, die sowohl funktional als auch visuell überzeugen.

Wie kann das gelingen?

Frühzeitige Planung – wie wir bereits zu Beginn erwähnt haben, ist dies das Schlüsselwort. Wie Sie sehen können, ist Barrierefreiheit kein leeres Versprechen und muss aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Es gibt technische, soziale und unternehmerische Komponenten, die in Einklang gebracht werden müssen. Wir von Ikyō stehen Ihnen gezielt zur Seite, um Ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem Online-Meeting.

Glossar

Barrierefreiheit (Zugänglichkeit): Die Praxis, Produkte, Dienstleistungen oder Umgebungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

WCAG (Web Content Accessibility Guidelines): Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten, die von der W3C entwickelt wurden.

Screenreader: Software, die Text auf einem Computerbildschirm in gesprochene Worte umwandelt, um Blinden und Sehbehinderten die Nutzung zu ermöglichen.

UX/UI-Design: Fachgebiet, das sich mit der Gestaltung der Benutzeroberfläche und der Benutzererfahrung von digitalen Produkten beschäftigt.

Barrierefreiheit

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Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass die Website für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich ist. Wir tun unser Bestes, um unsere Website für alle zugänglich zu machen.