Die EU-Gesetzgebung zur Barrierefreiheit im Web, insbesondere die Richtlinie (EU) 2016/2102, stellt klare Anforderungen nicht nur an öffentliche Stellen, sondern auch an die Privatwirtschaft. Diese Richtlinien gewährleisten, dass Websites und mobile Anwendungen für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Stichtag 28. Juni 2025

Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit

Ein zentraler Punkt ist die Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit. Diese verpflichtet ab 2025, dass Websites öffentlicher Stellen, wie Regierungsbehörden, vollständig barrierefrei sein müssen. Diese Richtlinie setzt einen wichtigen Standard, an dem sich auch die Privatwirtschaft orientieren sollte.

Was ist BITV?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine Verordnung des deutschen Bundes, die die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik (IT) regelt. Sie gilt für alle öffentlichen Stellen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Die BITV basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines WCAG. und ist ein internationaler Standard für die Barrierefreiheit von Webinhalten. Die WCAG definieren Richtlinien und Erfolgskriterien, die Websites erfüllen müssen, um barrierefrei zu sein.

Verpflichtung zur Veröffentlichung
eines Zugänglichkeits­berichts

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines regelmäßigen Zugänglichkeitsberichts ab 2025. In diesem Bericht müssen Unternehmen und Organisationen darlegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um ihre Webpräsenz barrierefrei zu gestalten.

Linksammlung

Wir haben Ihnen ein paar Gesetzestexte und Links zu öffentlichen Stellen zusammengestellt. Achtung teilweise kompliziert.
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Sebo Nonn
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Barrierefreiheit

Schriftgröße erhöhen

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Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass die Website für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich ist. Wir tun unser Bestes, um unsere Website für alle zugänglich zu machen.