Die EU-Gesetzgebung zur Barrierefreiheit im Web, insbesondere die Richtlinie (EU) 2016/2102, stellt klare Anforderungen nicht nur an öffentliche Stellen, sondern auch an die Privatwirtschaft. Diese Richtlinien gewährleisten, dass Websites und mobile Anwendungen für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Stichtag 28. Juni 2025

Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit

Ein zentraler Punkt ist die Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit. Diese verpflichtet ab 2025, dass Websites öffentlicher Stellen, wie Regierungsbehörden, vollständig barrierefrei sein müssen. Diese Richtlinie setzt einen wichtigen Standard, an dem sich auch die Privatwirtschaft orientieren sollte.

Linksammlung

Wir haben Ihnen ein paar Gesetzestexte und Links zu öffentlichen Stellen zusammengestellt. Achtung teilweise kompliziert.
PlatzhalterSebo.jpg
Sebo Nonn
Kundenberatung @ikyo

Wir stehen Ihnen gerne für eine umfassende Beratung zum Thema Barrierefreiheit zur Verfügung

Unser Expertenteam bietet Ihnen eine unverbindliche und individuelle Beratung, egal ob es um die Frage geht, ob Ihre Website den Standards der Barrierefreiheit entsprechen muss oder wie wir gemeinsam eine Online-Präsentation entwickeln können, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Falls Sie Unsicherheiten bezüglich der Anforderungen an Barrierefreiheit haben oder Unterstützung bei der Umsetzung einer barrierefreien Website benötigen, sind wir für Sie da.

Barrierefreiheit

Schriftgröße erhöhen

Schriftgröße verringern

Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass die Website für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich ist. Wir tun unser Bestes, um unsere Website für alle zugänglich zu machen.

Weitere Funktionen bfinden sich gerade in der Entwicklung.